Aufgaben einer Betreuungskraft
gemäß §§ 43b, 53b SGB XI:
Der Beruf als Alltagsbegleiter bzw. Betreuungskraft eignet sich optimal für Menschen, die Interesse am Bereich der Betreuung haben, aber über keine spezielle therapeutische oder pflegerische Ausbildung verfügen. Die Betreuungskraft ist unter anderem bei der Arbeit mit Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen, geistigen Behinderungen oder körperlichen Beeinträchtigungen von großer Bedeutung. Besonders dann, wenn bei den Pflegebedürftigen keine körperlichen Gebrechen vorliegen, wird nicht unbedingt ständig eine Pflegekraft benötigt, dafür aber viel Zuwendung und Beschäftigung.
Zu den Aufgaben einer Betreuungskraft gehört die Unterstützung und Motivation der Alltagsaktivtäten wie Malen und Basteln, Kochen und Backen, die Begleitung von Besuchen und Aktivitäten außerhalb der Einrichtung oder ein einfühlsames Gespräch. Wenn Ihnen solche Aufgaben zusagen, ist unsere Weiterbildung zur Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI für Sie genau richtig.
§ Rechtliches & Arbeitsort einer Betreuungskraft:
Die vermittelten Kenntnisse sind erforderlich, um als zusätzliche Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung, geistiger Behinderung, psychischen Erkrankungen, aber auch im ambulanten Bereich arbeiten zu können.
Die Ausbildung ist nach den aktuellen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zu den § 53b SGB (ehemals §53 c und § 87b Abs. 3 SGB XI) aufgebaut. Der genannte Paragraph verweist auf die leistungsgerechten Zuschläge für die zusätzliche Betreuung nach den Regelungen der §§ 43b, 84 Abs. 8 und 85Abs. 8 SGB XI.
360 Lerneinheiten
10 Wochen (inkl. 2 Wo. Praktikum) in Vollzeit;
20 Wochen (inkl. 4 Wo. Praktikum) in Teilzeit
Die angegebene Wochenstundenzahl für Teilzeit entspricht einem Orientierungswert und diese kann in einzelnen Modulen variieren.
Trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung