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Ausbildung zum amtlichen Führerschein Sehtester

Die Ausbildung

In der Sehtester-/innen-Ausbildung von benomed lernst du alle wichtigen Punkte um fach- und sachgerecht den Führerschein-Sehtest nach §67FeV durchzuführen. Die Abnahme von Führerschein Sehtests ist eine verantwortungsvolle Aufgabe – die Sehtester-/innen unterstehen hierbei einer besonderen Verantwortung. In §67 FeV (Zulassung von Sehteststellen) ist deshalb gefordert, dass jede Sehteststelle Nachweise über die Qualifizierung ihrer Sehtester-/innen führt. Hierzu gehört vor allem eine fachliche Ausbildung als Sehtester-/in.

Nach der Ausbildung

Nach erfolgreicher Absolvierung der Fortbildung benötigst du eine Anerkennung von der zuständigen obersten Landesbehörde oder der für dich zuständigen Stelle, i.d.R. des Straßenverkehrsamtes. Bei Vorhandensein aller Voraussetzungen wird diese Anerkennung in allen Bundesländern erteilt. Genaue Informationen zum Vorgehen erhältst du in unserem Lehrgang.

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Durchführung eines Sehtestes

Kursinhalte

  • Einwandfreie Handhabung des Sehtest-Geräts
  • Praktische Einweisung
  • Bestimmungen und Regelungen für die Durchführung eines Sehtests nach §67 FeV
  • Ordnungsgemäße Ausstellung einer amtlichen Sehtest-Bescheinigung
  • Bestimmungen und Regelungen für die Durchführung eines Sehtests nach §67 FeV
  • Rollenspiele Sehtestung

Termine

Du kannst die Fortbildung zum Sehtester-/in an unserem Ausbildungsstandort in Oldenburg besuchen oder als Inhouse-Schulung direkt bei dir vor Ort buchen.

Kursdauer:

4 UE (120 Minuten)

Kursgebühr:

119 € pro Teilnehmer-/innen

Für Fragen zur Anmeldung oder zum Ablauf stehen wir Dir gerne zur Verfügung:

0441 212 144 66