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Erste-Hilfe für Betriebe

Deine kontaktlose Ausbildung in Erster-Hilfe (9 UE)

Nur bei uns hast du die Möglichkeit deinen Erste-Hilfe-Kurs komplett kontaktlos mit anderen Teilnehmern zu absolvieren.

Um betrieblicher Ersthelfer zu werden, ist zunächst die Ausbildung in Erster Hilfe nötig. Wer sie absolviert hat, kann als betrieblicher Ersthelfer eingesetzt werden.

Diese Ausbildung gilt nur 2 Jahre. Das Erste-Hilfe-Wissen gerät langsam in Vergessenheit, und die Richtlinien ändern sich regelmäßig. Deswegen ist für deine Ersthelfer-Ausbildung jeweils alle 2 Jahre eine Auffrischung gesetzlich vorgeschrieben.

Achtung: Sollte ein Ersthelfer die 2-Jahres Frist für die Auffrischung verpassen, zählt er nicht mehr als betrieblicher Ersthelfer. Er muss zunächst die Ausbildung erneut absolvieren, und darf dann erst wieder als betrieblicher Ersthelfer eingesetzt werden.

Teilnehmer eines Kurses

Kursinhalte

  • allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen / Notfällen/ Rettungen
  • besondere Gefahren (z.B. Strom)
  • Kontaktaufnahme / Prüfung der Vitalfunktionen
  • Störung des Bewusstseins / der Atmung und des Kreislaufs / Ersticken
  • Wunden / bedrohliche Blutungen / Schock
  • Kopfverletzungen sowie Knochen- und Gelenkverletzungen
  • Verbrennungen / Erfrierungen und Unterkühlung
  • Sonnenstich / Hitzeerschöpfung / Hitzschlag
  • Vergiftungen / Verätzungen
  • Unterzuckerung und Krampfanfall
  • Herzinfarkt / Schlaganfall / Asthma
  • Benutzung AED (autom. externer Defibrillator)

Wir sind als ermächtigte Ausbildungsstelle der Berufsgenossenschaften tätig:

  • Wir können über die BG oder die UK abrechnen – dadurch hast Du im Idealfall keine Kosten für unsere Kurse
  • Deine Ersthelfer können zu uns kommen oder wir kommen ab 10 Teilnehmern zu Dir – was immer für Dich bequemer ist

Einzelpersonen haben bei uns die Möglichkeit an den öffentlichen Kursen teilzunehmen.

WICHTIG:
Bringe bitte das ausgefüllte und unterschriebene Abrechnungsformular zum Kurs mit!

Abrechnungsformular herunterladen

Informationen zur Kostenübernahme für Erste-Hilfe-Kurse

Kostenübernahme: Auszug aus der DGUV

Der Unternehmer oder die Unternehmerin hat Ersthelfende aus- und fortbilden zu lassen und zu benennen.

Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger übernehmen die anfallenden Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl an Ersthelferinnen bzw. Ersthelfern (§ 23 SGB VII, § 26 DGUV Vorschrift 1). Hierbei gibt es verschiedene Verfahren, über die sich das Mitgliedsunternehmen im Vorfeld informieren muss.

Über die Kostenübernahme kann nur der jeweils zuständige Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft / Unfallkasse) entscheiden. Der Fachbereich Erste-Hilfe kann hierzu keine Auskunft geben.

Weitere Informationen zur Kostenübernahme und Deinen zuständigen Unfallversicherungsträger (z.B. BG).

Für Fragen zur Anmeldung & Abrechnung stehen wir Dir gerne zur Verfügung:

0441 212 144 66